Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
die weltpolitische Lage ist dramatisch: Der Krieg in der Ukraine und die Eskalation im Nahen Osten führen nicht nur zu unermesslichem menschlichem Leid, sondern auch zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erschütterungen, die wir hier in Deutschland und Europa deutlich spüren. Energiekrise, hohe Flüchtlingszahlen und wachsende Unsicherheit belasten uns alle. Gleichzeitig drückt die anhaltend hohe Inflation die Menschen und die Kommunen gleichermaßen.
Für uns als Kommune wird die Lage zusätzlich durch die stark gestiegenen Sozialkosten erschwert. Reichshof, wie viele andere Gemeinden auch, trägt immer größere Lasten, die eigentlich Aufgabe des Bundes wären.
Als wenn das nicht schon genug wäre, haben wir es im kommenden Jahr auch noch mit der Umstellung der Grundsteuer B zu tun, die weitere Herausforderungen mit sich bringt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
im Jahr 2025 stehen den Erträgen i.H.v. 54,78 Mio. EUR Aufwendungen i.H.v. 56,25 Mio. EUR gegenüber, so dass ein Haushaltsdefizit von rund 1,46 Mio. EUR entsteht.
Das Defizit hört sich zunächst recht moderat an. Da die deutsche Wirtschaft jedoch nach einer Vielzahl guter Jahre eingebrochen ist und das Vorauszahlungssoll der Gewerbesteuer in Reichshof aktuell rund 4 Mio. EUR unter dem Planansatz liegt, treibt uns das massive Sorgenfalten auf die Stirn!
Lagen wir mit den Gewerbesteuereinnahmen im vergangenen Jahr noch mit 5,6 Mio. EUR über dem Planansatz von 18 Mio. EUR steht dem im Haushaltsplan 2025 ein zwar optimistisch geplanter Planansatz von nur noch 14,6 Mio. EUR gegenüber.
Einer soliden Haushaltsbewirtschaftung ist es zu verdanken, dass ein Teil der weggefallenen Einnahmen durch Entnahme aus der mit 10,45 Mio. EUR angesparten Ausgleichsrücklage kompensiert werden kann.
Wir können nur hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland mit einer neuen Bundesregierung schnell wieder zum Positiven wendet.
Dass die finanzielle Lage der Kommunen von Jahr zu Jahr immer schwieriger wird, resultiert insbesondere auch aus der drastisch steigenden Kreisumlage.
Wir stehen vor einem immer größer werdenden Problem: Der sogenannte „Sozialstaat“, mit all seinen gut gemeinten, aber oft überbordenden Leistungen, drückt uns Kommunen regelrecht die Luft zum Atmen ab!
Die Folge? Unsere Haushalte werden erdrosselt – nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch Umlagen, die wir an den Kreis, und der wiederum an den Landschaftsverband, abführen müssen.
Die dramatisch gestiegenen Kosten der Jugendhilfe, das Bürgergeld und die Hilfe zur
Pflege seien hier nur exemplarisch genannt. Über 25 Mio. EUR müssen wir im nächsten Jahr an die Kreiskasse abführen! Bis Ende 2028 summiert sich die Mehrbelastung auf über 15 Mio. EUR.
Bund und Länder ignorieren seit Jahren das Konnexitätsprinzip, das doch eigentlich klar sagt: „Wer bestellt, bezahlt!“
Stattdessen schieben sie die Lasten weiter nach unten – auf uns Kommunen, die eh schon am Limit arbeiten. Und was ist mit dem verfassungsmäßigen Anspruch auf eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen?
Dieser Anspruch verkommt zur bloßen Theorie!
Für große Aufregung sorgt aktuell die Grundsteuerreform.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige Bewertungssystem im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.
Auf allen politischen Ebenen wurde immer wieder betont, dass der Umstellungsprozess aufkommensneutral erfolgen soll. Das hat auch unsere Fraktion versprochen. Der Begriff wird allerdings oft missverstanden.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Es bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil hält – also im Jahr 2025 genauso viel an Grundsteuer einnimmt wie im Jahr vor der Reform.Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass die individuelle Grundsteuer des Einzelnen gleich bleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass der persönliche Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt in Konsequenz auch die zu zahlende Grundsteuer.
Hieran angeschlossen hat sich dann die Fragestellung:Werden Wohnhäuser stärker belastet als Gewerbeimmobilien und unbebaute Baugrundstücke?
Wohngrundstücke haben in den vergangenen Jahrzehnten einen höheren Wertzuwachs erfahren als Geschäftsgrundstücke. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, für die Berechnung der Grundsteuer aktuelle Werte zu verwenden. Dadurch werden Wohngrundstücke in der Regel etwas stärker belastet.
Niemand wünscht sich, dass Wohnen teurer wird. Die kommunalen Spitzenverbände haben schon im Januar 2022 auf das Problem hingewiesen und das Land NRW dazu aufgefordert, die so genannte Grundsteuer-Messzahl anzupassen. Das Land ist dieser Aufforderung allerdings nicht nachgekommen. Stattdessen hat der Landtag Anfang Juli beschlossen, dass Städte und Gemeinden künftig für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festlegen dürfen, die sog. differenzierten Hebesätze.
Das Land hat das Problem quasi auf die Kommunen übertragen.
Ein Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW legte anschließend erhebliche rechtliche Risiken für die Städte und Gemeinden offen und warnte die Kommunen davor, differenzierte Hebesätze zu beschließen.
Zum einen liegen die vom Land vorgeschlagenen differenzierten Hebesätze in Reichshof nicht weit auseinander (mit 1,3 haben wir den zweitkleinsten Wert im OBK), zum anderen birgt eine Differenzierung das Risiko, dass die Hebesatzsatzung im Rahmen des Klageweges als nichtig befunden wird, so dass die Gemeinde die bereits erhobene Grundsteuer an alle Grundstückseigentümer erstatten muss. Die fehlenden Einnahmen müssten zur Sicherung der Liquidität zwangsläufig durch einen Kredit gedeckt werden, was den Haushalt zusätzlich belasten würde.
Eine kürzlich vom Städte- und Gemeindebund durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass von 293 Rückmeldungen lediglich 19% geantwortet haben, differenzieren zu wollen.
Auch unsere Fraktion hat sich für den rechtssicheren Weg der einheitlichen Festlegung entschieden.
Zur Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies im Klartext, dass der bisherige Hebesatz von 570 Punkten sich nach neuem Recht und bei Aufkommensneutralität auf 712 Punkte beläuft.
Soweit so gut, wären da nicht die miserablen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die unseren Haushalt in die Knie zwingen und eine Anhebung der Hebesätze unabdingbar machen.
Der Vorschlag, den Hebesatz ab 2025 um unglaubliche 473 Punkte nach oben zu schrauben, ist völlig inakzeptabel.
Unsere Aufgabe ist es, die Menschen zu entlasten – nicht, sie mit zusätzlichen finanziellen Lasten zu erdrücken. Das werden wir nicht zulassen!
Positiv möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Hebesätze in Reichshof seit nunmehr acht Jahren stabil gehalten werden konnten.
Zum einen ist dies den sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen zu verdanken und zum anderen einer verantwortungsvollen Politik der Mehrheitsfraktionen.
Wir haben im Kernhaushalt den geringsten Schuldenstand und insgesamt mit den Werken den zweitniedrigsten Schuldenstand im OBK zu verzeichnen.
Hieran ist klar erkennbar, dass Reichshof seine Hausaufgaben gemacht hat.
Deshalb schlagen wir vor, den neuen aufwandsneutralen Hebesatz von 712 Punkten nicht um 473 sondern lediglich um 73 auf dann insgesamt 785 Punkte anzuheben.
Im Jahr 2026 müssten der Hebesatz um weitere 200 Punkte sowie ab 2027 um weitere 164 Punkte angehoben werden, sofern sich die wirtschaftliche Situation in der Gemeinde Reichshof nicht verändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
das sind natürlich keine Taschenspielertricks. Um eine Reduzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B möglich zu machen, sind zum Teil dramatische Einschnitte auf der Ausgabenseite erforderlich.
Aus diesem Grund sehen wir den Ansatz „Dorfzukunft“ (25 TEUR) als entbehrlich sowie die Reduzierung des Ansatzes „Katastrophenschutz“ um 10 TEUR als vertretbar an. Zudem schlagen wir vor, die Mittel des sog. UA1-Programms (Straßenunterhaltung) ab 2026 um 200 TEUR zu reduzieren.
Wir haben in den vergangenen Jahren unsere Feuerwehr immer großzügig unterstützt. Ich möchte exemplarisch nur Maßnahmen aus dem vergangenen Jahr nennen, wie bspw. die Schaffung einer weiteren Stelle für einen Gerätewart oder die zusätzlich bereitgestellten Mittel für die Gewährung von Aufwandsentschädigungen bzw. die Reinigung der Gerätehäuser.
Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
ich möchte mich auch in diesem Jahr bei Ihnen für Ihren Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit ganz herzlich bedanken!
In diesem Jahr ist dies aber gleichzeitig mit der Bitte um Verständnis verbunden, dass es die äußerst prekäre Haushaltssituation aktuell nicht ermöglicht, alle die Feuerwehr betreffenden Maßnahmen so umzusetzen, wie es aus Sicht der Feuerwehr erforderlich bzw. wünschenswert wäre.
Deshalb schlagen wir vor, die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes auf das Jahr 2026 zu verschieben.
Der aktuell gültige Brandschutzbedarfsplan hat eine Geltungsdauer von 2021 bis 2025. Eine Verschiebung würde somit nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben des BHKGs verstoßen, da der Plan üblicherweise für fünf Jahre aufzustellen ist.
Zudem ist der Ansatz mit 50 TEUR sehr hoch gegriffen. Eine Reduzierung auf 35 TEUR ist realistischer kalkuliert. Dies hat uns auch die Feuerwehrleitung bestätigt.
Darüber hinaus sollten Feuerwehrleitung und Verwaltung prüfen, welche Schwerpunkte konkret durch ein Ingenieurbüro untersucht werden sollten, um die Kosten ggf. weiter zu reduzieren.
Aktuell sehen wir uns auch nicht in der Lage, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Brüchermühle finanzieren zu können, ohne die Bürgerinnen und Bürger über Gebühr zu belasten. Auch hier werbe ich um Verständnis, dass wir die Maßnahme zunächst um zwei Jahre verschieben müssen.
Meine Damen und Herren,
wir können mit Stolz sagen, dass wir mit der Umsetzung unseres Integrierten Gemeinde-entwicklungskonzeptes wichtige Meilensteine für die Zukunft unserer Gemeinde gesetzt haben!
Erfreulich ist, dass wir für den sogenannten Denklinger Dreiklang vor kurzem eine Förderzusage von rund 4 Mio. EUR erhalten haben.
Zudem sind wir in Wildbergerhütte aktuell dabei, die Turnhalle in ein modernes Bürgerzentrum umzuwandeln.
Die energetische Sanierung der Grundschule, der Turnhalle mit dem geplanten Anbau eines Treffs sowie der Schwimmhalle sind ebenfalls im Investitionsprogramm eingeplant.
Die CDU-Fraktion hat sich in den letzten Monaten nochmal intensiv mit der Schwimm-hallensanierung auseinandergesetzt.
Zunächst möchte ich für die CDU-Fraktion noch einmal klarstellen, dass wir immer hinter der Schwimmhalle gestanden haben. Wir haben auch die Sanierung mit den ursprünglich 5,6 Mio. EUR mitgetragen. Und die CDU war es auch, die sich für die Bundesförderung von 2,5 Mio. EUR stark gemacht hat.Aber dann kamen diverse Krisen, welche die Preisspirale erheblich nach oben gedreht haben. Uns so sprechen wir heute von Investitionskosten i.H.v. rund 8 Mio. EUR!
Die Investitionskosten sind aber nur eine Seite der Medaille.Die andere Seite betrifft die laufende Belastung für unseren Haushalt. Und diese ist im aktuellen Entwurf noch gar nicht veranschlagt! Abschreibung, Zins, Tilgung, Instand-haltungspauschale und Betriebskosten würden sich auf jährlich 400.000 EUR summieren! Nur hierfür müsste der Hebesatz der Grundsteuer B nach neuem Recht um 90 Punkte (!) angehoben werden.
Und dabei müssen wir berücksichtigen, dass es sich um eine Schwimmhalle handelt, deren Schwimmbecken gerade einmal 10m lang!
In Zeiten, wo die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die schwierigen Rahmenbedingungen nach oben schnellen, steht die Anhebung der Grundsteuer B in keinem Verhältnis zum gewünschten Erfolg durch die Sanierung!
Aktuell nutzen neben den Grundschulen aus Denklingen und Wildbergerhütte auch diverse Vereine die Schwimmhalle. Insgesamt sind dies knapp 150 Nutzer.
Die Belegungszahlen sind allerdings seit geraumer Zeit rückläufig.
Hinzu kommt, dass nicht mehr ausreichend Lehrpersonal zur Verfügung steht, um Schul- bzw. Vereinsschwimmen überhaupt durchführen zu können.
Es ist ohne größeren Aufwand möglich, dass die Grundschulen aus Denklingen und Wildbergerhütte die Schwimmhallen in Hunsheim oder Eckenhagen nutzen. Dies hat eine Untersuchung durch die Verwaltung bestätigt.
Auch der Vereinssport könnte in den anderen Schwimmbädern sichergestellt werden. So ist es nach den Belegungsplänen unproblematisch, dass die DLRG Wildbergerhütte sämtliche Übungseinheiten nach Hunsheim verlagert.
Eine Nutzung der Schwimmhallen durch externe Nutzer, wie bspw. DLRG Freudenberg oder DJK Friesenhagen, wäre dann zwar nicht mehr möglich. Allerdings ist es auch nicht Aufgabe der Gemeinde Reichshof, für Organisationen außerhalb unseres Gemeindegebietes, und die machen einen Nutzungsanteil von 35% aus, Beckenzeiten vorzuhalten. Das liegt in der Zuständigkeit unserer Nachbarkommunen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich möchte an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass sich die Gemeinde Reichshof bisher glücklich schätzen konnte, über drei Schwimmhallen zu verfügen.
Im Vergleich zu uns diskutiert die Stadt Drolshagen gerade über die Schließung ihres einzigen Schwimmbades.
Uns sollte also bewusst sein, dass selbst die Vorhaltung von „nur“ zwei Schwimmhallen eine sehr komfortable Situation darstellt.
Insofern sehen die Fraktionen von CDU und FDP die Verlagerung des Schwimmangebotes von Wildbergerhütte in die Schwimmhallen nach Hunsheim und Eckenhagen nicht nur als sinnvolle Alternative an, sondern als einzig tragbare Lösung überhaupt!
Abschließend möchte ich noch auf das Thema Neuverschuldung eingehen.
Wir stellen fest, dass langfristige Investitionen in unsere Infrastruktur bei unserer derzeitigen Haushaltslage, wie wir alle es in den vergangenen Wochen in den Haushaltsberatungen erlebt haben, kaum noch möglich sind.
Jede Diskussion über langfristig sinnvolle Investitionen wird im Keim erstickt.
Als einziges KO-Kriterium wird regelmäßig eine unverantwortliche Anhebung der Grundsteuer B herangezogen. Dabei belasten langfristige investive Darlehen unseren Haushalt jährlich nur in geringem Maße.
Meine Damen und Herren,
eine verantwortungsvolle Neuverschuldung stellt sicher, dass durch gezielte langfristige Kreditaufnahmen wichtige Projekte umgesetzt werden können, ohne die Liquidität, welche für den konsumtiven Bereich benötigt wird, über Gebühr zu belasten.
Investitionen wirken langfristig gesehen positiv auf unsere Gemeinde, schaffen Anlagevermögen und sorgen dafür, dass unsere Gemeinde attraktiv bleibt.
Eine Aufhebung des Beschlusses „Keine Nettoneuverschuldung“ ist daher unumgänglich und dringend geboten! Hierbei darf bzw. soll sich die Kreditaufnahme ausschließlich auf langfristige, sinnvolle und nachhaltige Investitionen beschränken, die letztlich einen Mehrwert für unsere Gemeinde Reichshof bringen.
Alles andere bedeutet Stillstand für den Ausbau unserer Infrastruktur, den wir als CDU-Fraktion nicht verantworten können und wollen.
Um die Enden des Haushalts angemessen zusammen zu bekommen und die Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürger moderat zu gestalten, fasse ich für die Fraktionen von CDU und FDP nochmals alle Anträge zusammen:
- Wir beantragen die einheitliche Festsetzung der Grundsteuer B.
- Die im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 vorgesehene Steuererhöhung ist aus Sicht der CDU-Fraktion wie folgt anzupassen:- Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B im Jahr 2025 um 50 Punkte also von 570 auf 620 Punkte(nach neuem Recht um 73 Punkte von 712 auf 785 Punkte);im Jahr 2026 dann um 200 auf 985 Punkte sowie ab 2027 um weitere 164 Punkte auf dann insgesamt 1.149 Punkte- Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 15 Punktealso von 475 auf 490 Punkte.
- Die Herausnahme der Sanierung der Schwimmhalle in Wildbergerhütte aus dem Investitionsplan.
a) Solange keine größeren Reparaturen anfallen, kann die Schwimmhalle in gewohnter Weise weiter genutzt werden.
b) Die bereits bewilligte Bundesförderung i.H.v. 2,5 Mio. EUR ist zurückzugeben.
c) Der Antrag auf Landesförderung ist zurückzuziehen.
d) Da die Raumbedarfe insbesondere durch die OGS auch in Wildbergerhütte steigen und zudem im gegenwärtigen Grundschulgebäude kein Platz vorhanden, um einen Multifunktionsbereich einzurichten, der bspw. als Aula oder Veranstaltungsort genutzt werden könnte, ist der Baukörper der Schwimmhalle mit in die weiteren Planungen einzubeziehen, um den Raumbedarfen der Grundschule gerecht zu werden und damit die Attraktivität der Schule zu steigern.
- Die Streichung des Ansatzes „Dorfzukunft“ i.H.v. 25 TEUR in den Jahren 2025 bis 2028.
- Die Reduzierung des Ansatzes für Katastrophenschutz von 20 TEUR auf 10 TEUR für die Jahre 2025 bis 2028.
- Die Verschiebung der Haushaltsmittel für die Erstellung des Brandschutz-bedarfsplanes in das Jahr 2026 sowie Anpassung des Betrages auf 35 TEUR.
- Die Reduzierung des sog. UA1-Programms (Straßenunterhaltung)ab dem Jahr 2026 um 200 TEUR.
- Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2017, dass keine Netto-Neuverschuldung“ erfolgt.
Ansonsten werden wir dem Haushaltsplan, den Stellenplanänderungen sowie den Wirtschaftsplänen so zustimmen.
Abschließend möchte ich mich auch in diesem Jahr bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit bedanken!
Zu guter Letzt danke ich auch unserem Koalitionspartner, der FDP, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten vier Jahren.
Ihnen allen und Ihren Familien wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Thomas Funke
CDU-Fraktionsvorsitzender
[Es gilt das gesprochene Wort]